Das Haftpflicht- und Versicherungsrecht bildet die Grundlage zur Regelung sämtlicher Schadensfragen. Egal ob Personenschäden, Vermögens- oder Sachschäden, die komplizierte Rechtslage macht in allen Rechtsgebieten qualifizierte Fachanwälte notwendig, die Betroffene im Schadensfall zielgerichtet unterstützen.

calculator-385506_640Das Schweizer Versicherungsrecht ist in einigen Bereichen individueller als im restlichen Europa. So besteht in der Schweiz besteht für viele Risiken eine Versicherungspflicht, wo in anderen Ländern nur eine Empfehlung ausgesprochen wird. So muss sich jeder gegen Unfall, Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Invalidität versichern. Im Schadens- oder Krankheitsfall haben Betroffene finanzielle Ansprüche an die zuständige Versicherungsgesellschaft. Das Schweizer Sozialversicherungsrecht regelt auch Ergänzungsleistungen, falls die Rente zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht reicht. Zusatzversicherungen sind obligatorisch und betreffen das Privatversicherungsrecht.

Schadensverursacher sind in der Schweiz haftpflichtig
Ob gewollt oder unabsichtlich, fügen Sie jemandem Schaden zu, müssen Sie dafür aufkommen. Eine fehlende Haftpflichtversicherung kann jeden Schadensverursacher in den finanziellen Ruin treiben. Haftpflicht besteht auch dann, wenn Tiere, Personen und Dinge, für die Sie selbst die Verantwortung tragen, Schaden gegenüber Dritten erzeugen. Typische Beispiele: Ihr Kind zerschlägt eine Fensterscheibe, Ihr Hund greift einen Fussgänger an oder Sie beschädigen unabsichtlich die teure Brille eines Kollegen. In all diesen Fällen haften Sie mit Ihrem gesamten Vermögen und dem derzeitigen und zukünftigen Einkommen. Hier können schnell grosse Summen entstehen, so dass der Abschluss einer privaten Versicherung unumgänglich ist. Eine entsprechende Versicherung nach dem Haftpflicht und Versicherungsrecht sichert Sie und Ihre Familie bei Personen- und Sachschäden, daraus resultierenden Vermögensschäden, Schadensverhütungskosten und gegen ungerechtfertigte Ansprüche ab. Zusatzoptionen sind möglich.

Private Haftpflichtversicherung: keine Pflicht, aber empfehlenswert
In der Schweiz ist die private Haftpflichtversicherung mehr als sinnvoll. Zusätzlich empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Hausratversicherung für bewegliche Gegenstände. Damit sind Sie beispielsweise bei Feuer, Überschwemmung oder Einbruch abgesichert und bekommen Ihr wertvolles Eigentum ersetzt. Beispielsweise müssen Sie beim Mieten einer Wohnung in der Schweiz nachweisen, dass Sie haftpflichtversichert sind. Dadurch sind Mieterschäden unterschiedlichster Art abgesichert.

Was die Haftpflichtversicherung nicht abdeckt
Die Haftpflichtversicherung ist nicht für Schäden zuständig, die sich der Versicherungsnehmer selbst zufügt. Sie greift auch nicht bei berufsbedingten Schäden. Vor den Folgen von Unfällen am Arbeitsplatz schützt die Betriebs-Unfallversicherung. ArbeitgeberInnen sind verpflichtet, für ihre Mitarbeiter Berufsunfallversicherungen abzuschliessen, wenn diese mindestens acht Stunden in der Woche für ihren Betrieb arbeiten. Auch Schäden aufgrund von Abnutzung, durch Vorsatz entstandene oder vorhersehbare Schäden werden. Nicht von der Versicherung übernommen.

Haftpflicht und Versicherungsrecht in der Schweiz
Um Fachanwalt im Haftpflicht- und Versicherungsrecht werden zu können, ist eine Zusatzqualifikation erforderlich, die beim schweizerischen Anwaltsverband erworben werden kann. Das Institut für Haftpflicht- und Versicherungsrecht (IHVR) befasst sich mit der wissenschaftlichen Lehre und Forschung auf dem Gebiet, beteiligt sich an Studien und pflegt den wissenschaftlichen Austausch mit Rechtsinstitutionen weltweit. Es ist der Universität Bern angeschlossen.

Fazit
Die Privathaftpflichtversicherung eine der wichtigsten Versicherungen in der Schweiz. Je nach Versicherungsgesellschaft und Vertrag sichert sie Schäden an Dritten mit etlichen Millionen Franken ab. Auch in der Schweiz ist das Angebot an Versicherungen so umfangreich, dass es sehr viel Arbeit macht, unnötige und notwendige Versicherungen voneinander zu unterscheiden. Ein Versicherungsberater unterstützt Sie bei Haftpflicht und Versicherungsrecht.