Der neue Betreuungsurlaub: Was gilt es zu beachten?
Das neue Gesetz zur Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung stellt einen wichtigen Meilenstein in der Schweizer Arbeitswelt dar. Die Arbeitnehmer/-innen profitieren von zwei neuen Gesetzesbestimmungen, welche die notwendige Betreuung von Angehörigen aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung wesentlich erleichtern. Hier angesprochen sind ein dreitägiger Betreuungsurlaub nach dem Artikel 329h OR und ein Betreuungsurlaub von 14 Wochen nach dem Artikel 329i OR. Dieser Beitrag weist auf deren wichtige Aspekte hin.